Hinweise zum Corona-Virus.
Informationen rund um SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Erkrankung COVID-19
Allgemeine Fragen
Was sind Anzeichen einer Covid-19-Infektion?
Eine Covid-19-Erkrankung äußert sich insbesondere durch Symptome wie Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Halskratzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall oder Schüttelfrost.
Der Covid-Guide hilft Ihnen bei einer ersten Einschätzung Ihrer Symptome: COVID-Guide
Habe ich Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest?
Jeder Bürger hat Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche. Das Angebot der Antigen-Schnelltests gilt für alle Personen, die keine Symptome haben.
Die Tests werden von geschultem Personal durchgeführt. Sie können sich beispielsweise in einem Testzentrum, in einer Arztpraxis oder einer Apotheke testen lassen. Wo genau, erfahren Sie vor Ort.
Fällt der Antigen-Test positiv aus, muss zusätzlich ein PCR-Test erfolgen.
Weitere Informationen zum Antigen-Schnelltest finden sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
Corona-PCR-Test: Was ist zu beachten?
Ein sogenannter PCR-Test ist der zuverlässigste Test auf das Coronavirus. Er muss in einem Labor ausgewertet werden. Ein solcher Test kommt vor allem unter den folgenden Voraussetzungen in Frage:
- wenn Sie Krankheitsanzeichen haben,
- wenn Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und es das Gesundheitsamt oder ein Arzt für angezeigt hält,
- wenn Ihnen die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko gemeldet hat,
- wenn das für Sie zuständige Gesundheitsamt es anordnet, etwa in Schulen oder Pflegeheimen,
- oder vor einer ambulanten Operation sowie vor der Aufnahme ins Krankenhaus, ins Pflegeheim oder in eine Reha-Einrichtung.
Ob ein PCR-Test für Sie sinnvoll ist, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in den Testzentren oder Praxen. Sie orientieren sich dabei an aktuellen Gesetzen sowie an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Symptomen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test, sofern der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet oder eine der anderen genannten Voraussetzungen besteht.
Corona-PCR-Test: Wo kann ich mich testen lassen?
Wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, rufen Sie bitte Ihren Haus- oder Kinderarzt an. Er wird Ihnen mitteilen, ob ein Test in Frage kommt und wo Sie ihn durchführen können.
Hier erfahren Sie, wo sich in Ihrer Region Standorte für Testungen befinden. Oft können Sie online einen Termin für einen Test buchen.
Für Baden-Württemberg:
Was mache ich nach dem PCR-Test?
Bleiben Sie zuhause, während Sie auf das Ergebnis eines PCR-Tests warten. Meiden Sie auch hier alle engen Kontakte unter anderthalb Metern.
Auch zuhause gilt: gute Händehygiene einhalten, bei Kontakt zu anderen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und regelmäßig Lüften.
Nach aktuellem Kenntnisstand dauert es zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen bis zu 14 Tage.
Auf was muss ich achten, wenn ich eine Praxis oder ein Testzentrum aufsuche?
Ganz wichtig: Wenn Sie in Sorge sind, dass Sie sich mit dem Virus infiziert haben könnten, rufen Sie immer zuerst Ihre Arzt- oder Bereitschaftspraxis beziehungsweise das Testzentrum an, senden Sie eine E-Mail oder buchen Sie online einen Termin.
So schützen Sie sich und andere und ersparen sich unnötige Wege.
Tragen Sie auf dem Weg zum Testzentrum oder zur Praxis eine Mund-Nasen-Bedeckung und vermeiden Sie möglichst den Kontakt zu anderen Personen.
Achten Sie an der Praxis auf Hinweisschilder – etwa zu getrennten Eingängen oder Wartezimmern für Menschen mit Verdacht auf das Coronavirus – und beachten Sie die Anweisungen des Praxispersonals.
Ich habe einen grippalen Infekt. Wie erhalte ich einen Krankenschein?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellen Ärztinnen und Ärzte nur für Sie aus, wenn Sie krank sind. Beispielsweise wenn Sie stark husten oder Fieber haben.
Bei leichten Erkrankungen der Atemwege ist das derzeit telefonisch für bis zu sieben Tage möglich – gegebenenfalls erweiterbar um maximal weitere sieben Tage.
Ich bin in Quarantäne. Woher bekomme ich einen Krankenschein?
Bei Quarantäne erstellt das Gesundheitsamt eine Bescheinigung
Ohne Krankheitszeichen darf kein Arzt Sie krankschreiben – auch nicht, wenn Sie einen positives Corona-Testergebnis haben. Für eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das zuständige Gesundheitsamt.
Es wird dann prüfen, ob es eine Quarantäne anordnet. Falls ja, erhalten Sie vom Gesundheitsamt auch die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Sie erhalten Ihr Gehalt dann genauso wie bei einer Krankschreibung.
Die Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt an, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
Auch in den folgenden Situationen darf Ihr Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen, sofern Sie nicht krank sind:
- wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, weil die Kitas und Schulen geschlossen sind oder
- wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorsorglich nach Hause geschickt hat.
Generell gilt: Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch in der Praxis.
Wie kann ich mich und andere schützen?
Grundsätzlich können Sie selbst viel tun, um sich und andere zu schützen:
- Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause.
- Verzichten Sie auf Treffen mit Familie, Freunden und Bekannten.
- Halten Sie auch mit Maske mindestens anderthalb Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen.
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife, mindestens 30 Sekunden lang.
- Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
- Fassen Sie Ihre Maske nur an den Schlaufen an und wechseln Sie sie regelmäßig.
- Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch und werfen Sie dieses danach in einen Abfalleimer mit Deckel. Oder niesen und husten Sie in die Armbeuge. Wenn Sie husten oder niesen: Drehen Sie sich stets von anderen Menschen weg.
- Lüften Sie regelmäßig Ihre Räumlichkeiten.
Fragen zur Impfung
Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?
Sie werden - wenn Sie einen Termin haben - in einem speziellen Impfzentrum geimpft. Diese Zentren führen nur Corona-Impfungen durch. Zudem gibt es mobile Impfteams, die direkt in den Pflegeheimen impfen.
Die Hausärzte impfen voraussichtlich später, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist und dieser auch auch in den Arztpraxen gelagert werden kann.
Die Corona-Impfung regelt jedes Bundesland eigenständig. Die Organisation der Impfung ist deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Voraussichtlich informieren die zuständigen Gesundheitsämter oder Impfzentren über den Ablauf und die Termine der Impfung.
Konkrete Informationen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Bundeslandes (Baden-Württemberg) oder der Kassenärztlichen Vereinigungen (Baden-Württemberg) .
Kann ich mich bei meinem Hausarzt gegen Corona impfen lassen?
Ab dem 5. April 2021 beginnen deutschlandweit auch Hausarztpraxen mit den Impfungen. Für die Impfungen in den Arztpraxen gilt ebenfalls die Priorisierung der Impfgruppen . Die Ärztinnen und Ärzte sollen zunächst besonders gefährdete Patientinnen und Patienten impfen.
Von der Reihenfolge der vorgegebenen Priorisierung können die Praxen in Einzelfällen abweichen, wenn dies zu einer effizienten Organisation der Impfungen und zur Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen führt.
Was kostet mich die Impfung gegen Corona?
Die Impfung gegen Corona ist für alle kostenlos, unabhängig davon, ob und wo Sie krankenversichert sind.
Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder sowie die gesetzliche und private Krankenversicherung. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft wird, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.
Wieviele Impfungen umfasst die Corona-Impfung?
Die Corona-Impfung umfasst zwei Termine, wenn Sie mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca geimpft werden. Die zeitlichen Abstände der Impfungen hängen vom Impfstoff ab. Die Ständige Impfkommission empfiehlt folgende zeitliche Abstände zwischen den Impfungen:
- Für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer: etwa 3 Wochen
- Für den Impfstoff von Moderna: 4 bis 6 Wochen
- Für den Impfstoff von AstraZeneca: 9-12 Wochen
Mit welchem Impfstoff werde ich geimpft?
In Deutschland sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca wird nur für über 60-Jährige empfohlen.
Mehr Informationen zu den Impfstoffen erhalten Sie auf den Seiten des Robert Koch Instituts.
Wo bekomme ich medizinische Fragen zur Impfung beantwortet?
Bitte besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Vor der Impfung im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt statt. Hier bekommen Sie fachkundige Auskunft zu Ihren Fragen. Nach dem Gespräch steht Ihnen weiterhin frei, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht.
Was mache ich, wenn Nebenwirkungen auftreten?
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Corona-Schutzimpfung Impf-Reaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impf-Reaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Wenn kurz nach der Impfung im Nachbeobachtungsraum Nebenwirkungen auftreten sollten, hilft das medizinische Fachpersonal vor Ort.
Falls im Nachgang der Impfung gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man sich umgehend an den/die Hausärztin/Hausarzt sowie in dringenden Fällen oder außerhalb der Öffnungszeiten an den ärztlichen Notdienst oder den Rettungsdienst unter 112 wenden. Nebenwirkungen können von der Person selbst oder über den Hausarzt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden.
Zudem stellt das Paul-Ehrlich-Institut die App SafeVac2 zum Monitoring von Nebenwirkungen bereit.
Welchen Impfstoff bekomme ich bei der zweiten Impfung wenn die erste mit AstraZeneca war?
Wer zunächst nur eine Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca erhalten hat und jünger ist als 60 Jahre, soll bei der zweiten ein Mittel wie das von Pfizer/Biontech oder Moderna erhalten. Dies teilt die Stiko in einer überarbeiteten Empfehlung mit.