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Bitte beachten!

Wenn Sie unter Erkältungssymptomen, Durchfall oder Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns leiden...

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, egal, ob Sie selbst positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, ob Sie mit jemandem in einem Haushalt leben, auf den dies zutrifft, oder ob Sie eine Kontaktperson sind...

Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben (die aktuellen Risikogebiete finden Sie unter https://www.rki.de/Covid-19-risikogebiete )...

...BETRETEN SIE BITTE AUF KEINEN FALL DIE PRAXIS!

Nehmen Sie telefonisch oder per Email zu uns Kontakt auf! Bitte haben Sie etwas Geduld, auch wenn Sie trotz mehrerer Versuche telefonisch nicht durchkommen. Im Moment rufen besonders viele Menschen in unserer Praxis an. Wir bemühen uns sehr, alle Anrufe und Emails so schnell wie möglich zu beantworten!

Wir verstehen, dass eine unklare Situation bezüglich der SARS-CoV-2-Pandemie für Sie sehr belastend sein kann. Bitte halten Sie sich dennoch zu unser aller Wohl an das Betretungsverbot.

Die FAQs zu Covid-19 können helfen, einige Ihrer Anliegen schon im Vorab zu klären.

Ihr Team von 

Vorsorge

Mit unseren Vorsorgeuntersuchungen können wir helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, damit Sie ein Leben lang gesund bleiben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Vorsorgeangebote unserer Praxis vor und erläutern Ihnen die Intervalle, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen vorgeben bzw. empfehlen. Vereinbaren Sie bitte in jedem Falle Termine im Voraus.

Vorsorgeuntersuchungen

Basisvorsorge "CheckUp35"

Die Basisvorsorge "CheckUp 35" mit körperlicher Untersuchung und Basis-Laborwerten (Glucose/Cholesterin) wird ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ziel bei dieser Untersuchung ist es insbesondere, jene Krankheiten zu erfassen, die möglicherweise, ohne bisher Beschwerden zu bereiten, vorhanden sein können. Hierzu gehören insbesondere der Bluthochdruck, eine Zuckererkrankung oder erhöhte Blutfette. Oftmals bleiben diese Erkrankungen lange unbemerkt, können in dieser Zeit aber bereits z.B. die Blutgefäße schädigen und ein Risiko für Folgeerkrankungen bis hin zu Infarkten oder Schlaganfällen darstellen.Durch die Basisvorsorge "CheckUp 35" werden diese Risiken erkannt und es kann rechtzeitig gegengesteuert werden.

Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer

Die Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer wird jährlich ab dem 45. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie umfasst die rektale Untersuchung auf Prostata- und Mastdarmtumoren, die Überprüfung der Lymphknoten und den Test auf occultes Blut im Stuhlgang.

Hautkrebsvorsorge

Das Hautkrebsscreening zur Erkennung und Vermeidung bösartiger Hauterkrankungen wird alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und kann gut mit dem Basis-Checkup kombiniert werden. Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) gesucht.

Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern.

Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht.


 Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Um den eigenen Willen für Entscheidungen in dieser Situationen festzulegen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese entlasten insbesondere Angehörige und auch die Ärzte bei Entscheidungen:

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein und hat nur dann Gültigkeit. Es gibt Ausnahmen: wenn z.B. eine Unterschrift nicht möglich ist, kann ein Notar die Verfügung beglaubigen. Inhalte, die auf eine verbotene Tötung ausgelegt sind, sind unwirksam.

Die Verfügung gilt nur für den Zeitraum, in dem sich jemand nicht mehr selbst äußern kann oder seine Beurteilung zu weit beeinträchtigt ist.

Die Patientenverfügung regelt nicht, welche Personen Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Eine Patientenverfügung alleine ist also nicht ausreichend. Diese sollte immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (s.u.) erstellt werden. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellen. Dieses kann also eine fremde Person sein, die Sie nicht kennt.

Die Patientenverfügung ist seit September 2009 gesetzlich verankert. Eine Patientenverfügung kann jederzeit – auch mündlich - widerrufen werden.

Betreuungsvollmacht

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei medizinischen Fragen bzgl. einer Patientenverfügung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin und nennen Sie bei der Vereinbarung bereits Ihr Anliegen, damit wir uns genügend Zeit für Sie und ggf. Ihre Angehörigen nehmen können.

Weitere Informationen (Broschüren, Mustervorlagen) zur Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und zur Vorsorgevollmacht finden Sie unter:

Bundesministerium für Gesundheit Landesärztekammer Baden Württemberg

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