• 1 Anschrift:

    Praxis Dr. Kuhn
    Marktstraße 4-6
    88410 Bad Wurzach

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  • 2 Erreichbarkeiten:

    Tel.: +49 (0) 7564 2490
    Fax: +49 (0) 7564 306624
    Email: info@hausarzt-dr-kuhn.de

    Außerhalb der Sprechzeiten:

    Diensthabender Arzt: Tel.: 116 117
  • 3 Öffnungszeiten:

    Montag:

    Dienstag:

    Mittwoch:

    Donnerstag:

    Freitag:

    08:00 Uhr-12:00 Uhr, 14:30 Uhr-17:30 Uhr

    08:00 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

    08:00 Uhr-12:00 Uhr

    08:00 Uhr-12:00 Uhr, 16:00 Uhr-18:30 Uhr

    08:00 Uhr-12:30 Uhr

Vorsorge



Vorsorgeuntersuchungen

 

 

Mit unseren Vorsorgeuntersuchungen können wir helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, damit Sie ein Leben lang gesund bleiben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Vorsorgeangebote unserer Praxis vor und erläutern Ihnen die Intervalle, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen vorgeben bzw. empfehlen. Vereinbaren Sie bitte in jedem Falle Termine im Voraus.



Basisvorsorge "CheckUp 35"


Die Basisvorsorge "CheckUp 35" mit körperlicher Untersuchung und Basis-Laborwerten (Glucose/Cholesterin) wird ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ziel bei dieser Untersuchung ist es insbesondere, jene Krankheiten zu erfassen, die möglicherweise, ohne bisher Beschwerden zu bereiten, vorhanden sein können. Hierzu gehören insbesondere der Bluthochdruck, eine Zuckererkrankung oder erhöhte Blutfette. Oftmals bleiben diese Erkrankungen lange unbemerkt, können in dieser Zeit aber bereits z.B. die Blutgefäße schädigen und ein Risiko für Folgeerkrankungen bis hin zu Infarkten oder Schlaganfällen darstellen.Durch die Basisvorsorge "CheckUp 35" werden diese Risiken erkannt und es kann rechtzeitig gegengesteuert werden.



Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer


Die Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer wird jährlich ab dem 45. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie umfasst die rektale Untersuchung auf Prostata- und Mastdarmtumoren, die Überprüfung der Lymphknoten und den Test auf occultes Blut im Stuhlgang.



Hautkrebsvorsorge


Das Hautkrebsscreening zur Erkennung und Vermeidung bösartiger Hauterkrankungen wird alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und kann gut mit dem Basis-Checkup kombiniert werden. Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) gesucht.

Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern.

Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht.

 

 


 

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht

 

Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Um den eigenen Willen für Entscheidungen in dieser Situationen festzulegen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese entlasten insbesondere Angehörige und auch die Ärzte bei Entscheidungen:

 

Patientenverfügung


In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein und hat nur dann Gültigkeit. Es gibt Ausnahmen: wenn z.B. eine Unterschrift nicht möglich ist, kann ein Notar die Verfügung beglaubigen. Inhalte, die auf eine verbotene Tötung ausgelegt sind, sind unwirksam.

Die Verfügung gilt nur für den Zeitraum, in dem sich jemand nicht mehr selbst äußern kann oder seine Beurteilung zu weit beeinträchtigt ist.

Die Patientenverfügung regelt nicht, welche Personen Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Eine Patientenverfügung alleine ist also nicht ausreichend. Diese sollte immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (s.u.) erstellt werden. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellen. Dieses kann also eine fremde Person sein, die Sie nicht kennt.

Die Patientenverfügung ist seit September 2009 gesetzlich verankert. Eine Patientenverfügung kann jederzeit – auch mündlich - widerrufen werden.



Betreuungsvollmacht


Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.



Vorsorgevollmacht


Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

 

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei medizinischen Fragen bzgl. einer Patientenverfügung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin und nennen Sie bei der Vereinbarung bereits Ihr Anliegen, damit wir uns genügend Zeit für Sie und ggf. Ihre Angehörigen nehmen können.

 

 

 

Unsere Erreichbarkeiten

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Unsere Öffnungszeiten

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